Wenger 70837 Instrukcja Użytkownika Strona 30

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SPELDOK-AUSTRIA HANDBUCH ZUM ÖSTERREICHISCHEN HÖHLENVERZEICHNIS (Speldok-10)
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8.2.2 Umgrenzung der Teilgruppen
Für jede Teilgruppe besteht eine verbale
Umschreibung der Teilgruppe (siehe Kapi-
tel 10). Bei der Beschreibung der Umgrenzung
gelten die topographischen Bezeichnungen
der Österreichischen Karte 1:50 000. Wo auf
andere Karten zurückgegriffen w urde, ist dies
eigens vermerkt. Die Umgrenzungslinien
folgen in der Regel Tiefen- oder Höhenlinien.
Es bedeutet:
ÖK 50 Österreichische Karte 1:50 000
ÖK 50-UTM Österreichische Karte 1:50 000 in UTM-Projektion
ÖK 25V Österreichische Karte 1:25 000
(AV) Alpenvereinskarte meist 1:25 000; bei der Umgrenzung oder der verbalen
Lageangabe verw endet.
TK Topographische Karte 1:25 000 Deutschland (bei grenzüberschreitenden Teilgrup-
pen).
8.3 Inhalt der HöhlenlisteHV)
In der Höhlenliste sind die festgelegten Infor-
mationen über jede einzelne gemeldete Höhle
einzelnen Feldern der Datenbank zugeordnet.
Die Reihenfolge der einzelnen Felder ist im
Kapitel 8.4 beschrieben
Je nach Ausdruck ist vor dem Feld < L >
(Bundesland) ein internes Feld < M > (Mappe)
der Karst- und höhlenkundlichen Abteilung
eingefügt. Steht in diesem Feld eine Raute (#),
so bedeutet dies, dass über diese Höhle eine
Mappe im Katasterarchiv der Abteilung exis-
tiert. Der Inhalt dieser Mappe ist nicht erho-
ben.
Der Inhalt der einzelnen Felder w ird im fol-
genden von links nach rechts beschrieben:
8.3.1 Kennzeichnung der Höhlen nach Bundesländern bzw. in Bayern < L >
Die Umgrenzung der Teilgruppen (Grein-
heit, Hauptgruppe, Untergruppe, Teilgruppe)
ist nach naturräumlichen Gesichtspunkten
(vorw iegend hydrologischen und geologischen
Gegebenheiten folgend) durchgeführt. Admi-
nistrative Grenzen (Bundesländergrenzen)
w urden kaum berücksichtigt. Aus der Lage
einer Höhle in einer bestimmten Teilgruppe
kann daher noch nicht auf die Zugehörigkeit
zu einer administrativen bzw . politischen
Einheit geschlossen w erden. Da jedoch
Höhlenschutz seit 1975 in die Kompetenz der
Bundesländer fällt, w urden die Höhlen zusätz-
lich in dem vor der Katasternummer stehen-
den Feld < L > hinsichtlich der Zugehörigkeit
zu einem Bundesland (Staat) gekennzeichnet.
Die vor der Katasternummer im Feld < L >
stehenden Buchstaben bedeutet:
BU Höhle liegt im Burgenland
KT Höhle liegt in Kärnten
NÖ Höhle liegt in Niederösterreich
OÖ Höhle liegt in Oberösterreich
SA Höhle liegt in Salzburg
ST Höhle liegt in der Steiermark
TI Höhle liegt in Tirol
VO Höhle liegt in Vorarlberg
WI Höhle liegt in Wien
BY Höhle liegt in Bayern
CH Höhle liegt in der Schw eiz (mit Teilen
in Österreich)
IT Höhle liegt in Italien (mit Teilen in
Österreich)
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