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SPELDOK-AUSTRIA HANDBUCH ZUM ÖSTERREICHISCHEN HÖHLENVERZEICHNIS (Speldok-10)
21
Folgende grenzübergreifende Untergruppen
zu Vorarlberg und Tirol w erden durch den
VHM federführend verw altet:
1127 Hoher Ifen - Süd
1137 Daumen
1141 Grünten
1142 Wertacher Hörnle
1234 Zugspitze
1235 Hochw anner
1278 Großer Traithen
Datena/jointfilesconvert/447682/bgleiche w erden mit den Landesverei-
nen in Tirol und Vorarlberg, sow ie mit der
Karst- und höhlenkundlichen Abteilung am
Naturhistorischen Museum in Wien in unre-
gelmäßigen Abständen durchgeführt.
6.3 Besitzverhältnisse
Der Verein für Höhlenkunde in München e.V.
ist Eigentümer der Katasterunterlagen. Bei der
Weitergabe von Informationen aus dem
Kataster w erden die Interessen und Rechte
der Urheber berücksichtigt.
6.4 Zugangsregelung
Der Zugang zum Kataster erfolgt über den 1.
Vorsitzenden, bzw . über die beiden Kataster-
warte.
6.5 Datensicherung
Die Datensicherung der Pläne, schriftlichen
Unterlagen und sonstigen Bilddokumente
erfolgte bis ca. 1992 durch Mikroverfilmung.
Von den Unterlagen des Katastergebietes
West liegt zusätzlich derzeit eine Sicherungs-
kopie in Papierform vor. Eine Digitalisierung
der Katasterunterlagen w ird derzeit nicht
angestrebt.
6.6 Zusammenarbeit mit Behör-
den, Rettungsorganisationen
und Ingenieurbüros
Das Geologische Landesamt Bayern (GLA)
führt seit 1989 einen Kataster geologisch
schützensw erter Objekte, genannt „Geoschob“
(LAGALLY, KUBE, FRANK, 1993). Die Infor-
mationen der darin enthaltenen, teilw eise
verschlüsselten Basisdaten der Karstobjekte
dienen als Entscheidungshilfen bei Anfragen
durch Behörden an dieses Amt. Eine Verein-
barung zw ischen GLA und VHM sieht eine
Weitergabe von Daten an Dritte nicht vor.
Seit dem Jahre 2001 ist die Höhlenrettungs-
gruppe des VHM über die Bergw acht des
Bayerischen Roten Kreuzes in das landesw ei-
te Rettungsw esen integriert. Aus diesem
Grunde stehen die Katasterunterlagen aus-
schlilich zu Rettungszw ecken auch den
Hilfskräften jederzeit zur Verfügung, w obei
Zugriff nur durch Mitglieder der Vereinsleitung
erfolgt.
Bei Anfragen z.B. von Ingenieurbüros oder für
Studien bei Projekten der Hydrogeologie,
Wassergew innung, des Naturschutzes etc.,
w erden Daten und Informationen nur bei
Wahrung der Vereinsinteressen und Urheber-
rechte gegen eine Unkostenpauschale w eiter-
gegeben.
6.7 Probleme und Ausblick
Die Weitergabe von Katasterdaten an Behör-
den ist in Österreich und im Bundesland
Bayern in den örtlichen Vereinen verschieden
geregelt. Daher ist eine große Sensibilität bei
der Veröffentlichung von Daten über Höhlen-
objekte im jew eiligen Nachbarland notw endig.
Der VHM w ird w eiterhin eine einheitliche
alpine Gruppengliederung im Ostalpenraum
befürw orten, sofern die Interessen der Regio-
nen bzw . lokalen Vereine berücksichtigt
w erden.
Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen
w urden trotz des bestehenden Vertrages zur
Katasterführung die Interessen und Vorbehal-
te des VHM bei der Veröffentlichung des
letzten Salzburger Höhlenbuches durch den
LVHK Salzburg nur unzureichend berücksich-
tigt.
Die negativen Sekundärausw irkungen (zusätz-
licher Höhlentourismus, neue und zusätzliche
Betretungsverbote, etc.) dieses Vorgehens
sind für den VHM derzeit noch nicht endgültig
abschätzbar. Daher soll an dieser Stelle
nochmals für einen vertrauensvollen Umgang
mit Informationen über Höhlen im jew eiligen
benachbarten Staat gew orben w erden.
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