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im Sachsenspiegel, die freien Landsassen, Adel
und Freiheit im Schwabenspiegel, die unfreien
Dienstleute.
65. GESENIUS, Carl, Das Meierrecht
mit vor-
züglicher Hinsicht auf den Wolfenbüttelschen
Theil des Herzogthums Braunschweig-Lüne-
burg. Ein Beytrag zum deutschen Recht. 2 Bde.
Wolfenbüttel, bey Heinrich Gerog Albrecht,
1801-03. 8vo. XXII, 1 Bl., 566, 1 Bl., Beylagen: 60
S., 11 Bll. (Register); 4 Bll., 396, Beylagen: 152 S., 5
Bll. (Register). Zeitgenössische Pappbände (mit ro-
ten, handbeschriebenen Rückenschildern). (Schnitt
schön in gelb). 400,--
67. KRAUT, Wilhelm Theodor, Grundriß zu
Vorlesungen über das deutsche Privatrecht
mit
Einschluß des Lehn- und Handelsrechts nebst bei-
gefügten Quellen. 2. vermehrte und verbesser-
te Au., Göttingen, in der Diete-richschen Buch-
handlung, 1839. 8vo. XXXVI, 516 S. Späterer mar-
morierter Pappband mit aufge-brachtem älteren
Rückenschildchen. (datierter Namenszug auf Titel-
blatt). 200,--
Das Werk der Göttinger Rechts-
professors Kraut (1800-1873)
erschien erstmals 1830 und er-
lebte neue Auagen in den Jah-
ren 1839, 1845, 1856 und 1872. In
diesen Jahren arbeitete Kraut
stetig die Entwicklungen in der
Privatrechtswissenschaften
ein. Stobbes Handbuch, Bese-
lers System und die Instituti-
onen von Heusler sind neben
dem Krautschen Werk die be-
stimmenden Werke zum deut-
schen Recht in der zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts bis
Otto von Gierke.
68. LABAND, Paul (Hrsg.), Das Magdeburg-
Breslauer systematische Schöenrecht
aus
der Mitte des XIV. Jahhrunderts. Berlin, Ferd.
Dümmlers Verlagsbuchhandlung, 1863. 8vo. XLII,
226 S. Neuer Halbleinenband. 150,--
Erste Ausgabe, erschienen noch während La-
bands Privatdozentur in Heidelberg, die er bis
1864 inne hatte. Nach der außerordentlichen
Professur seit 1864 wurde Laband 1866 zum or-
dentlichen Professur in Königsberg berufen, be-
vor er 1872 - bis zur Emeritierung - nach Straß-
burg wechselte. In seinen frühen akademischen
Jahren beschäftigte sich Laband (1838-1918) vor
allem mit den germanischen Rechtsquellen.
Mittermaier (1787-1867), der neben Savigny in-
ternational wohl angesehenste deutsche Jurist
im 19. Jahrhundert, verfasste eines der ersten
Lehrbücher zum deutschen Privatrecht, das das
gesamte Handels-, Wechsel- und Seerecht mit
einschließt. Die historische Schule unter der Füh-
rung von Friedrich Carl von Savigny (1779-1861)
und die nachfolgende Pandektenwissenschaft
konzentrierte sich ganz auf die historische und
dogmatische Entwicklung des Privatrechts. Es
ist die besondere Leistung der Pandektistik, das
Privatrechtssystem aufgebaut und zur Blüte
geführt zu haben. Völlig unbeachtet ließen die
Pandektisten einen wesentlichen Teil des Privat-
rechts, nämlich das gesamt Handelsrecht. Die
Chance nutzten die Germanisten unter der Füh-
rung von Mittermaier. Im Jahre 1821 erschien das
Lehrbuch des deutschen Privatrechts erstmals
und beschränkte sich allein auf die Darstellung
des deutschen Privatrechts. Auch die zweite
Auage 1824 beschränkt sich auf das deutsche
Privatrecht. Erst die vorliegende dritte Auage
birgt die Erweiterung in sich.
Erste Ausgabe, alles Erschienene. - Gesenius
(1746-1829) war seinerzeit Canzley- und Hofge-
richts-Procurator in Wolfenbüttel. Der in Helm-
stedt gebürtige Sohn des Theologen August Ge-
senius (1718-1773) studierte zunächst Theologie,
nach seines Vaters Tod dann ab 1773 die Rechts-
wissenschaft in Göttingen. Er ließ sich zunächst
als Anwalt in Seesen und Wolfenbüttel nieder,
nahm später verschiedene Richter- und Ver-
waltungstätigkeiten in der westphälischen Re-
gierungsperiode und im wiederhergestellten
Herzogtum Braunschweig wahr. Von seinem vor-
liegenden Meierrecht sind nur die ersten beiden
Bände erschienen. Band I umfasst die Literatur
zum Thema und einzelne Teile des Meierrechts,
seine Geschichte und die braunschweigische Ge-
setzgebung. Band II umfasst den Anfang der dog-
matischen Darstellung.
66. HACH, Johann Friedrich, Das
alte lübische Recht.
Lübeck, von
Rohden`sche Buchhandlung, 1839.
Oktav. IV, 652 S. Zeitgenössischer Papp-
band mit handgeschöpftem Buntpa-
pierüberzug. 200,--
Erste Ausgabe. - Hach (1769-1851) war
Jurist und Diplomat in Diensten der
Hansestadt Lübeck, tätig u. a. im Im-
merwährenden Reichstag in Regens-
burg, auf dem Wiener Kongress oder
im Rahmen des Deutschen Bundes.
Von 1820-1850 wirkte Hach als Rich-
ter am neu errichteten Oberappella-
tionsgericht der vier Freien Städte.
Hachs Sohn Hermann Wilhelm war
Lübecker Senator, sein Enkel Theo-
dor der bedeutende Kunsthistoriker.
69. MITTERMAIER, Carl Joseph Anton,
Grundsätze des gemeinen deutschen Pri-
vatrechts mit Einschluß des Handels-, Wech-
sel- und Seerechts.
3., umgearb. und sehr
verm. Ausgabe. 2 Bde. Landshut, bei Philipp
Krüll, 1827. 8vo. XVI, 366; (367-) 900 S. Zeitge-
nössische Pappbände. 300,--
70. RUNDE, Justus Friedrich, Grundsätze
des gemeinen deutschen Privatrechts.
Zwey-
te rechtmäßige Auage. Göttingen, Bei Johann
Christian Dieterich, 1795. 8vo. XXIV, 596, (20) S.
Zeitgenössischer Verlags-Pappband mit grauem
Buntpapierüberzug. 300,--
Runde (1741-1807), seit 1785 Ordinarius in Göttin-
gen, veröentlichte 1791 sein Lehrbuch erstmals,
das sich zum erfolgreichsten Lehrbuch um die
Jahrhundertwende zum 19. Jahrhunderte entwi-
ckelte. Runde suchte eine „gänzliche Reform der
bisher üblichen Behandlungsweise“ des deut-
schen Rechts, vertrat die Existenz eines nicht
nur theoretisch-didaktisch wertvollen, sondern
auch praktisch anwendbaren gemeinen deut-
schen Privatrechts, so Stintzing. Das Werk des
Vaters setzte Christian Ludwig Runde mit viel
Feingefühl fort und arbeitete die Erkenntnisse
der historischen Schule ein. Letztmalig erschien
das Werk 1829.
71. SCHMIDT, Bernhard Gottlob, Vorle-sun-
gen über das in dem Königreiche Sachsen gel-
tende Privatrecht. Nach dessen Tode heraus-
gegeben.
2 Bde. Leipzig, J. M. Gebhardt´s Ver-
lag, 1869. 8vo. XIX, 492; IX, 336 S. Zeitgenössische
Halbleinenbände. 300,--
Schmidt (1822-1869), Rechtsprofessor an der
Universität Leipzig und Königlich sächsischer
Appellationsrat, hielt nach seinem Ruf als Ordi-
IV. Deutsche Partikularrechte und ausländisches Recht
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