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Erster Band, enthaltend und den allgemeinen
Theils. Zweiter Band, enthaltend den besondern
Theil. - Mackeldey (1784-1834) Rechtsprofessor
an der Universität Bonn, schuf mit diesem Lehr-
buch, das erstmals im Jahre 1814 erschienen ist,
das beliebteste Pandektenlehrbuch in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Übersichtlich-
keit und Anschaulichkeit sorgten auch für eine
europaweite Verbreitung, fast in alle europäisc-
shen Sprachen wurde das Werk übersetzt.
51. Mackeldey: HERMANN, Ludwig (Hrsg.),
Sammlung der im Lehrbuche des heutigen rö-
mischen Rechts,
vom Herrn Geheimen Justiz-
rathe und Professor Dr. Mackeldey, citirten Be-
legstellen. 2 Teile (in 1 Band). Gießen, Verlag von
Georg Friedrich Heyer, 1832. 8vo. V, 581, 1 Bl., IV,
840 S., 1 Bl. Zeitgenössischer Pappband mit grü-
nem, handbeschriebenem Rückenschild. (schöner
Rotschnitt). 300,00
52. SCHWEPPE, Albrecht, Das Römische Pri-
vatrecht in seiner Anwendung auf Teutsche
Gerichte,
als Leitfaden zu den Vorlesungen über
die Pandecten.
2. Ausgabe. Altona, bei Jo-
hann Friedrich Hammerich, 1819. 8vo. 24, 670
S., 3 Bll., 30 S. (alphabetisches Register). Zeitge-
nössischer Pappband mit blauem, goldgeprägtem
Rückenschildchen. (Papier mit recht engem Be-
schnitt). 350,00
Schweppe (1783-1829) studierte seit 1800 zu Göt-
tingen, promovierte dort als Schüler von Hugo
und wurde Privatdozent. Seine Ernennnung zum
Extraordinarius erfolgte 1805 in Kiel, wo er 1814
zum Ordinarius für römsiches Recht ernannt
worden ist. Im Jahre 1818 kehrte er auf einen
Lehrstuhl nach Göttingen zurück. Sein Lehrbuch
ist nach dem Pandektensystem aufgebaut.
53. GIERKE, Otto von, Deutsches Privat-
recht.
3 Bde. Berlin, Verlag von Duncker & Hum-
blot, 1895-1917. Gr.-8vo. (1: 1895) XXXII, 897; (2,1:
1905) XLVI, 1021; (2,2: 1917) CXXIV, 1036 S. Schöne
neue Halbleinenbände. (Bd. 1 mit kl. Privatst.a.T.,
Bd. 2 mit St.a.T.). (Systematisches Handbuch der
deutschen Rechtswissenschaft, begr. von Karl Bin-
ding, hrsg. von Friedrich Oetker, Abtlg. II, Tl. 3, Bde.
1-3). 750,00
Otto von Gierke (1841-1921) war die überragende
Gelehrtengestalt innerhalb der Wissenschaft
vom Deutschen Recht um die Jahrhundertwen-
de, der auch erheblichen Einuss auf die endgül-
tige Gestalt des BGB genommen hat.
1: Allgemeiner Teil und Personenrecht - 2: Sa-
chenrecht - 3: Schuldrecht
54.
CROME, Carl,
System des
bürgerlichen deutschen Rechts.
5 Bde. Tübingen und Leipzig, Ver-
lag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck).
1900-12. 8vo. (I:) XI, 646; (II:) XII, 1164;
(III:) XI, 984; (IV:) VIII, 760; (V:) VII, 825
S. Originale bzw. neu angeglichene
Halblederbände. (Bde. 3 und 5 neu an-
geglichen). 1.600,00
1: Einleitung und Allgemeiner Teil;
2: Recht der Schuldverhältnisse; 3:
Recht an Sachen und an Rechten;
4: Immaterialgüterrecht. Familien-
recht; 5: Erbrecht - Crome (1859-1931)
studierte in Bonn und Leipzig bei
Stintzing, Windscheid und Wach und
wurde nach Abschluss des Studiums
zunächst Richter, bevor im Jahre 1892
die Habilitation in Marburg folgte.
1895 folgte eine ausserordentliche
Professur in Berlin und schliesslich
wurde er als Ordinarius 1899 nach
Bonn berufen, wo er bis zum Jah-
re 1923 lehrte. Crome verfasste das
erste umfassende systematische
Handbuch zum Bürgerlichen Gesetz-
buch. Sei Ziel dabei war es, das bür-
gerliche Recht unter Vereinigung der
romanistischen und germanistischen
Grundlagen darzustellen. Es ist ein großes rechtsvergleichendes Werk. Das gilt nicht nur für die
Rechtsdogmatik, weil Ius Romanum, Deutsches Recht und das Recht des BGB zu einer Einheit
geformt wird, sondern auch in rechtshistorischer Sicht arbeitete Crome rechtsvergleichend.
55. . THÖL, Heinrich, Einleitung in das deutsche Privat-
recht.
Göttingen, Verlag der Dieterichschen Buchhand-
lung. 1851. 8vo. VIII, 194 S. Späterer Halblederband mit Bunt-
papierüberzug auf den Buchdeckeln. (alter St.a.Tbrückseite und
Tb.). 450,00
Erste Ausgabe!
H. Thöl (1807-1884), seit 1837 ausserordentlicher Professor in
Göttingen, als Mitglied der „Göttinger Sieben“ kurzweilig aus
dem Universitätsbetrieb entlassen, erlangte 1842 einen or-
dentlichen Lehrstuhl in Rostock und wurde im Jahre 1849 nach
Göttingen zurückberufen. Thöl, der sich um die Wissenschaft
des Handelsrechts bleibende Verdienste gesichert hat, publi-
zierte auch ein wertvolles Lehrbu1. Altertumswissenschaften
und antike Rechtsgeschichte
II. SAVIGNY und die historische Rechtsschule
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