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schen Schule besteht in der
Erkenntnis des Rechts als ein
Teils des Volkslebens, wonach
denn das Recht als dem Volk
angehörig, mit ihm entstan-
den und bis auf den jetzigen
Standpunkt herandgebildet
erscheint, in einem notwendi-
gen inneren Zusammenhang
der Gegenwart mit der Ver-
gangenheit“, beschreibt Puch-
ta die Ausgangslage, die direkt ein
Vorankündigung seines ersten großen Werkes
über das Gewohnheitsrechts darstellt. Zunächst
stellt Puchta auf der Grundlage der römsichen
Rechtsquellen das Gewohnheitsrecht dar. Im
Zweiten Teil geht er dazu über, den Begri des
Gewohnsheitsrechts herauszuarbeiten.
40. PUCHTA, G(eorg) F(riedrich),
Pandek-
ten.
5., vermehrte Au. Nach dem Tode des Ver-
fassers besorgt von A. Rudor. Leipzig, Verlag
von Johann Ambrosius Barth, 1850.
8vo. XV, 768
S. Zeitgenössischer grüner Halbleinenband mit
Buntpapierbezug. 650,00
Puchta, erster Lehrstuhlnachfolger von Savigny
in Berlin, arbeitete an der vierten Auage sei-
nes Werkes, als ihn der überraschende Tod ereil-
te. Der Savignyschüler und Savignyfreund, der
ebenfalls einen Lehrstuhl für römisches Recht in
Berlin inne hatte, Adolf RUDORFF übernahm die
weitere Herausgabe des Lehrbuches.
41. PUCHTA, Georg Friedrich, Vorlesungen
über das heutige römische Recht.
Aus des-
sen Nachlaß herausgegeben von Adolf August
Friedrich Rudor. 6., vermehrte und verbes-
serte Au. 2 Bde. Leipzig, Verlag von Bernhard
Tauchnitz, 1873-74. 8vo. XIV, 514; XX, 586 S. Zeit-
genössische Halbleinenbände mit verblasster Rü-
ckenprägung. (Vorsätze erneuert, Papier stellen-
weise etw. gebräunt). 480,00
Die Berliner Vorlesungen von Puchta (1798-1846),
Nachfolger auf dem Lehrstuhl von Savigny in
Berlin, edierte Rudor, wobei dieser zunächste
grosse Aufmerksamkeit darauf legte, möglichst
genau die aufgefundenen Vorlesungsmanu-
skripte von Puchta wiederzugeben. Ab der fünf-
ten Auage zog Rudor Vorlesungsmitschriften
von Hörern Puchtas heran und veränderte den
Inhalt gegenüber den früheren Auagen.
42. JHERING, Rudolph von,
Geist des rö-
mischen Rechts auf den verschiedenen Stufen
seiner Entwicklung.
3., revidirte und verbess.
Au. Teile 1-3,1 (in 4 Bänden, alles Erschienene).
Leipzig, Verlag von Breitkopf und Härtel, 1873-
77. 8vo. (I:) XIV, 361; (II,1:) X, 308; (II,2:) XXIII, (309-)
676; (III,1:) X, 354 S. Schöne, zeitgenössische Halb-
lederbände (mit Buntpapierbezug und Goldrücken-
prägung). 480,00
Rudolph von Jhering (1818-92), very important
German jurist, became a law teacher at Berlin in
1843 but, having taught in various universities,
settled at Göttingen in 1872, teaching initial-
ly principally Roman law but with a very wide
range of interests and activity in legal science.
His extensive writings include Geist des römis-
chen Rechts (The Spirit of Roman Law) (1852-
58) and Der Zweck im Recht (Purpose in Law)
(1877-83), his most ambitious work. He devel-
oped a philosophy of social utilitarianism which
diered from that of Bentham in putting more
stress on the needs of society and is sometimes
called the father of sociological jurisprudence.
The individual is the starting point of his philos-
ophy but the service of the individual must be
enlisted for the benet of society.
43.
JHERING, Rudolph von,
Gesammelte Aufsätze aus den
Jahrbüchern für die Dogma-
tik des heutigen römischen und
deutschen Privatrechts.
3 Bde.
Jena, Verlag von Gustav Fischer,
1881-86. 8vo. VII, 490; XII, 452; VI,
464 S. Zeitgenössische Halbleinen-
bände mit Buntpapierbezug.
450,00
44. WINDSCHEID, Bernhard, Lehrbuch des Pandek-
tenrechts.
Düsseldorf, Verlagshandlung von Julius Budde-
us, 1862-70. 8vo. XV, 736; XV, 883; 421 S. Drei zeitgenössische
Pappbände mit roten geprägten Rückenschildchen, erster
Band angeglichen. 2.500,00
Erste Ausgabe des berühmten Pandektenlehrbuches! - Bd. 1 :
Einleitung. Erstes Buch: Von dem Rechte überhaupt. Zweites
Buch: Von den Rechten überhaupt. Drittes Buch: Das Sachen-
recht. Bd. 2: Viertes Buch: Recht der Forderungen. Fünftes
Buch: Das Familien-Recht. Bd. 3: Sechstes Buch: Erbrecht.
Windscheid wird zu den bedeutendsten Zivilrechtslehrern
Deutschlands überhaupt gezählt. Er steht in einer Reihe mit
Jhering und Puchta, übertroen in seinem Ansehen nur von
Savigny. Sein Pandektenlehrbuch ist jedoch das bedeutendste
Zivilrechtslehrbuch, das je ein deutscher Rechtsgelehrter ge-
schrieben hat. Kein anderes Lehrbuch hat so intensiv und bei-
nahe so absolut die deutsche Rechtswissenschaft beherrscht wie
das von Windscheid. Die Bedeutung und das Ansehen seines Lehrbuches
war umfassend, sowohl die Rechtslehre, der Rechtsunterricht sowie auch die Rechtspraxis ori-
entierten sich bis zum BGB an Windscheid.
II. SAVIGNY und die historische Rechtsschule
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