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Friedrich Carl von Savigny, am 21. Februar 1779 in Frankfurt
am Main geboren, wurde mit 12 Jahren Vollwaise und
wuchs dann auf in Wetzlar bei einem Freund seines Vaters,
Reichskammergerichtsrat Neurath (1739-1816). Ab 1795 studierte
Savigny an der Universität in Marburg mit dem Ziel, wie sein
Vater in der Rechtspraxis tätig zu werden. Juli 1799 trat er zum
Abschluss seines Rechtsstudiums eine Bildungsreise nach
Sachsen an, die ihn über Jena nach Leipzig und bis nach Prag
hrte. In Jena hatte er Kontakt zum Frühromantischen Kreis,
befreundete sich dort mit Clemens Brentano und August
Stephan Winkelmann, später mit Caroline von Günderrode
und Achim von Arnim. Zu Jahreswende 1799/1800 beschloss
er in Leipzig, Professor zu werden und eine
Hochschullauahn einzuschlagen. Nach seiner
Rückkehr wurde er in Marburg promoviert
und hielt dort Vorlesungen. 1803 publizierte
er seine erste große Monographie „Das Recht
des Besitzes“ und wurde zum Extraordinarius
befördert. Nach dem Wintersemester 1803/04
beendete er seine Lehrtätigkeit in Marburg. Im
April 1804 heiratete er Kunigunde Brentano,
die Schwester von Clemens Brentano.
Nach der Eheschließung brach Savigny zu
seiner großen Bibliotheksreise nach Paris
auf, zu der er später auch Jakob Grimm
hinzuzog. Unterwegs verweilte er eine
längere Zeit an der Heidelberger Universit,
die nach der Universitsreform von 1803
Savigny als Ordinarius zu gewinnen suchte.
Savigny lehnte den Ruf im Hinblick seiner
geplanten Bibliotheksreisen ab, allerdings
hielt er die Möglichkeiten einer späteren Zusage oen. Bei
der Reorganisation der Universität suchte Savigny helfend
mitzuwirken und vermittelte eine Reihe von Gelehrten nach
Heidelberg. In der Folgezeit erblühte dort die Heidelberger
Rechtsfakultät und zugleich entfaltete sich die sogenannte
Heidelberger Romantik, deren Protagonisten Brentano, Arnim,
Görres, Grimm, Creuzer und andere mit Savigny befreundet
waren. Es folgte die Bibliotheksreise in den süddeutschen
Raum, die Savigny bis nach Wien führte und während seiner
Heimfahrt eine erste Begegnung mit Goethe ermöglichte.
Nach seiner Rückkehr scheiterte nunmehr Savignys Bemühen,
in Heidelberg einen Lehrstuhl zu erhalten. 1808 nahm er
einen Ruf nach Landshut an, der aber schon von Beginn an im
Schatten seiner Bemühungen um einen Ruf an die in Gründung
begriene Universität zu Berlin stand. Wilhelm von Humboldt
gewann Savigny bereits 1809 für Berlin, dessen oziellen Ruf
er 1810 annahm. Anfang Juli traf
Savigny mit seiner Familie
sowie mit Clemens Brentano
und Achim von Arnim in Berlin
ein. Im Wintersemester 1810/11
begann Savigny in Berlin,
Vorlesungen zu halten.
Humboldt verfolgte ein einfaches Prinzip
zum Auau der Berliner Universität. In jeder
Fakult wollte er den Besten seines Faches
gewinnen und ihm dann freie Hand für die weitere
Besetzungen der Lehrstühle lassen. Dieses
Prinzip hatte auch Nachteile, denn mit den besten
trafen bisweilen auch die eitelsten Professoren
ein, die untereinander bald in vielfachen
Fehden verwickelt waren. Humboldt gabe dies
Entwicklung auch als Grund an, dass er bereits vor der Einweihung
der Berliner Universität seinen Posten wieder aufgab. Modell
r die innere Struktur der Berliner Universität hatte Humboldt
bereits während seines Aufenthaltes in Jena
gewonnen. Keine deutsche Universität Ende
des 18. Jahrhundert genoss die Lehrfreiheit
in so hohem Maße wie Jena. Keine Universität
war in so dichter Weise mit den geistigen
Koryphäen ihrer Zeit bestückt, so dass für
ein knappes Jahrzehnt Jena der geistige
Mittelpunkt Deutschlands war. Jena war
auch das Zentrum und der Ausgangspunkt
der Rezeption der Kant`schen Philosophie
in Deutschland. Und die Philosophie spielte
eine zentrale Rolle, wie es auch Humboldt
r die Berliner Universität vorgesehen hatte.
So beeindruckte ihn Savigny nicht nur wegen
seiner Stellung als Jurist, sondern auch
wegen seiner Sprachbegabung und seiner
philosophischen Ansätzen, die er in Savignys
Hinwendung zur Geschichte erblickte. Genau
besehen, sollten die Ideen und Strukturen der
Universität Jena in ihrer Glanzzeit in Berlin eine
Renaissance erleben. Zunächst hatte die Berliner Universität
die Befreiungskriege zu überstehen, auch Savigny nahm an
Wehrübungen in Berlin teil. Schnell zerbrach die Idee einer
einheitlichen, fakultätsübergreifenden Wissenschaft an der
Berliner Universität, zu groß war die Eitelkeit der Professoren
und auch die Rauust untereinander, insbesondere Fichte und
Schleiermacher lieferten sich intensive Auseinandersetzungen.
Die Idee eines ein heitlichen Wissenschaftsverständnisses
zerbrach, die Befreiungskriege waren siegreich beendet,
das Joch Napoléons a/jointfilesconvert/309808/bgeschüttelt, und nunmehr war
der Weg frei für Savigny und die Gründung einer eigenen
historischen Rechtsschule. In schneller Folge erschienen
seine programmatischen Schriften, die längst vorbereitet
waren. Und die deutsche Rechtswissenschaft, insbesondere
die Pandektenwissenschaft, erstrahlte in einem Glanz, der
nicht nur uns heute beeindruckt, sondern die deutsche
Rechtswissenschaft in der ganzen Welt zu hoher Anerkennung
führte, die auch heute noch mehr als im Heimatlande anhält. Von
der langen Reihe der pchtigen Lehrbücher und Monographien
zum Zivilrecht sollen die bedeutendsten und orginellsten
nunmehr vorgestellt werden, allen voran die Werke unseres
größten Juristen, des in Frankfurt am Main geborenen Friedrich
Carl von Savigny.
II. SAVIGNY und die historische Rechtsschule
26. SAVIGNY, Friedrich Carl von, Das Recht des Besitzes.
Eine civilistische Ab-
handlung. Gießen, bey Heyer, 1803. Oktav. XXXII, 495 S. Zeitgenössischer halbleinenband
mit Buntpapierüberzug auf den Buchdeckeln. 1.200,- €
In der zweiten Hälfte des Jahres 1802 begann F. C. von Savigny (1779-1861) in Marburg mit
der Niederschrift dieser grartigen Monographie. Nach nur sechs Monaten Ausarbei-
tung und Niederschrift wurde die Monographie bei Heyer in Gießen 1803 ediert. Mit der
Edition der Monographie zum Besitz wurde der gerade einmal 24 Jahre alte Gelehrte mit
einem Schlage „unter die Klassiker der Nation erhoben“, so die Worte seines Schülers
Rudor, der vier Jahre nach dem Tode des Meisters die siebte und letzte Auage vorge-
nommen hat.
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